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Rechtsanwälte Bottrop

Zum ernährungsbedingten Mehrbedarf

Das Bundessozialgericht hat klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Empfängern von Sozialleistungen ein ernährungsbedingter Mehrbedarf zuzubilligen ist.


Zunächst müssen dafür einer oder mehrere medizinische Gründe vorliegen. Daneben muss eine kostenaufwändigere Ernährung erforderlich sein, welche anhand eines Vergleichs mit dem Nahrungsmittelanteil zu ermitteln ist, welcher im Regelbedarf enthalten ist. Darüber hinaus muss der höhere Mehrbedarf auf den medizinischen Gründen beruhen.

Kann einer Mangelernährung oder Erkrankung mit Vollwertkost begegnet werden, wie im zugrunde liegenden Sachverhalt, besteht kein Anspruch auf einen Mehrbedarf, da Vollwertkost bereits im Regelbedarf berücksichtigt ist.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 14 AS 65 12 R vom 20.02.2014
Normen: § 21 V SGB II
[bns]

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