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Rechtsanwälte Bottrop

Rentenbeitrag sinkt auf 18,9 %

Zum Jahreswechsel sinkt der Beitragssetz zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 % auf dann 18,9 %.

Der Bundesrat hat das Beitragssatzgesetz 2013 verabschiedet. Damit sinkt ab dem 1. Januar 2013 der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 % auf 18,9 %. Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung wird der Beitragssatz entsprechend angepasst: Der Beitragssatz sinkt von derzeit 26 % auf 25,1 %.

 
[mmk]

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